Die NIS2-Richtlinie der EU erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich und stellt konkrete Anforderungen an Risikomanagement, Zugriffskontrolle und Incident Reporting. IAM ist dabei ein zentrales Umsetzungsfeld.
NIS2 – Cybersicherheit der nächsten Generation
Was ist NIS2?
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist die überarbeitete EU-Cybersicherheitsrichtlinie, die seit Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen ist. Sie erweitert den Anwendungsbereich auf wesentlich mehr Sektoren und Unternehmen als die Vorgängerversion und erhöht die Anforderungen an Cybersicherheitsmaßnahmen deutlich.
Wer ist betroffen?
Wesentliche Einrichtungen
Wichtige Einrichtungen
NIS2-Anforderungen mit IAM-Relevanz
Zugangskontrolle
Privileged Access
Incident Detection & Response
Dokumentation & Nachweis
Lieferkettenrisiko
Governance & Haftung
Unser NIS2-Beratungsangebot
Von der Gap-Analyse zum Maßnahmenplan
IPG analysiert Ihre IAM-Architektur im Kontext der NIS2-Anforderungen und erarbeitet einen priorisierten Maßnahmenplan zur Konformitätserreichung.
-
Betroffenheitsanalyse
Klärung ob und in welchem Umfang NIS2 für Ihr Unternehmen gilt -
IAM Gap-Analyse
Abgleich bestehender IAM-Maßnahmen mit den NIS2-Anforderungen -
Maßnahmenplan
Priorisierte Maßnahmen mit Aufwandschätzung und Verantwortlichkeiten -
Umsetzungsbegleitung
Technische und organisatorische Unterstützung bei der Implementierung
NIS2-Beratung anfragen
Erfahren Sie, welche IAM-Maßnahmen Sie für NIS2-Konformität benötigen.
NIS2 Readiness Check
Sind Sie von NIS2 betroffen – und was können Sie im Prüfungsfall belegen?
In zwei Schritten zur Einordnung: Zuerst klären sechs Fragen, ob und als was Ihr Unternehmen unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fällt. Anschließend bewerten zwölf Fragen Ihren Reifegrad – zugeschnitten darauf, ob Sie unmittelbar verpflichtet sind oder Anforderungen über Ihre Kunden erreichen.
Dauer: ca. 5 Minuten. Die Betroffenheits-Einordnung erhalten Sie sofort und ohne Angabe von Kontaktdaten.
Dieses Assessment dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung und keine verbindliche Betroffenheitsfeststellung.
Ihre voraussichtliche Einordnung
Die Einordnung beruht ausschließlich auf Ihren Angaben und ist eine unverbindliche Orientierung. Maßgeblich sind die Regelungen des BSI-Gesetzes im Einzelfall, bei verbundenen Unternehmen einschließlich der konsolidierten Betrachtung.
Ihre Auswertung ist bereit
Bitte hinterlegen Sie kurz Ihre Angaben, um Ihre individuelle NIS2-Auswertung mit Sofortmaßnahmen und Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Das Formular konnte nicht geladen werden. Sie können Ihr Ergebnis auch ohne Anmeldung ansehen.
—
Sofort zu klären
Ihre Handlungsfelder im Detail
Wie geht es weiter?
In einem kompakten Gespräch ordnen wir Ihr Ergebnis ein, priorisieren die offenen Punkte und zeigen, welche Nachweise Sie mit vertretbarem Aufwand aufbauen können.
Dieses Assessment ist eine unverbindliche Selbsteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Es ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine förmliche Betroffenheitsfeststellung oder ein Audit nach dem BSI-Gesetz.