NIS2 stellt Unternehmen vor neue Anforderungen an die Cybersicherheit. IPG unterstützt Sie mit spezialisierter IAM- und PAM-Beratung, von der Analyse bestehender Sicherheitsmassnahmen über die Identifikation von Schwachstellen bis zur technischen Umsetzung. Prüfen Sie mit unserem NIS2 Readiness Check Ihren Handlungsbedarf.
NIS2 Beratung: Anforderungen prüfen und sicher umsetzen
Was ist NIS2?
Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit in kritischen und wichtigen Wirtschaftssektoren. Sie erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen erheblich und verpflichtet diese zu einem systematischen Management von Cyberrisiken. Dazu gehören unter anderem Zugriffskontrollen, sichere Authentifizierungsverfahren, die Behandlung von Sicherheitsvorfällen sowie die Sicherheit von Lieferketten. Die Richtlinie wird durch nationale Gesetze umgesetzt und stellt auch erhöhte Anforderungen an die Verantwortung der Geschäftsleitung.
Ein wesentlicher Bestandteil der NIS2-Umsetzung ist die Frage, wer auf welche Systeme und Informationen zugreifen darf und wie diese Zugriffe kontrolliert und nachgewiesen werden. Genau hier setzen Identity & Access Management (IAM) und Privileged Access Management (PAM) an. Sie ermöglichen die strukturierte Verwaltung digitaler Identitäten, die Durchsetzung von Berechtigungsrichtlinien und die Absicherung besonders kritischer Zugriffe.
Als spezialisierter IAM-Dienstleister unterstützt IPG Unternehmen dabei, diese Anforderungen in bestehende IT-Landschaften zu integrieren. Unsere NIS2-Beratung verbindet die Analyse vorhandener IAM-Prozesse und Sicherheitsmassnahmen mit konkreten Handlungsempfehlungen und deren technischer Umsetzung. So entstehen nicht nur dokumentierte Konzepte, sondern wirksame und nachvollziehbare Sicherheitskontrollen.
Wer ist betroffen?
Wesentliche Einrichtungen
Wichtige Einrichtungen
NIS2-Anforderungen mit IAM-Relevanz
Zugangskontrolle
Privileged Access
Incident Detection & Response
Dokumentation & Nachweis
Lieferkettenrisiko
Governance & Haftung
Welche Leistungen umfasst unsere NIS2-Beratung?
Von der Gap-Analyse zum Maßnahmenplan
IPG analysiert Ihre IAM-Architektur im Kontext der NIS2-Anforderungen und erarbeitet einen priorisierten Maßnahmenplan zur Konformitätserreichung.
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NIS2 Readiness Assessment
Erste Standortbestimmung, identifizierte Handlungsfelder -
IAM Gap-Analyse
Bewertung vorhandener Prozesse, Systeme und Zugriffskontrollen -
Maßnahmenplan
Priorisierte Roadmap mit Aufwandsschätzung -
IAM- und PAM-Umsetzung
Technische und organisatorische Umsetzung der identifizierten Massnahmen
Wie unterstützt IAM und PAM bei der Umsetzung von NIS2?
Identity & Access Management (IAM) und Privileged Access Management (PAM) leisten einen wesentlichen Beitrag zur technischen Umsetzung der NIS2-Anforderungen. Sie stellen sicher, dass digitale Identitäten kontrolliert verwaltet, Zugriffsrechte nach klaren Regeln vergeben und besonders kritische Zugriffe abgesichert werden. Gleichzeitig ermöglichen sie die Dokumentation und Überprüfung von Sicherheitsmassnahmen und schaffen damit wichtige Voraussetzungen für die regulatorische Nachweisführung.
Zu den wichtigsten Massnahmen gehören:
Zugriffskontrolle und Berechtigungsmanagement: Umsetzung dokumentierter Berechtigungskonzepte, rollenbasierter Zugriffskontrollen (RBAC) und des Least-Privilege-Prinzips, damit Mitarbeitende ausschliesslich die benötigten Zugriffsrechte erhalten.
Identitäts- und Benutzerverwaltung: Automatisierte Verwaltung des gesamten Identitätslebenszyklus (Joiner-Mover-Leaver), einschliesslich der Vergabe, Anpassung und Entziehung von Berechtigungen.
Privilegierte Zugriffe: Absicherung administrativer Konten durch PAM, zeitlich begrenzte Berechtigungen (Just-in-Time Access) und die Protokollierung privilegierter Sitzungen.
Starke Authentifizierung: Schutz kritischer Systeme und Anwendungen durch Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) und geeignete Zugriffskontrollen.
Identity Governance und Compliance: Regelmässige Überprüfung von Berechtigungen, Rezertifizierungen und nachvollziehbare Genehmigungsprozesse zur Unterstützung regulatorischer Nachweispflichten.
Sicherheit in der Lieferkette: Kontrollierte Vergabe und Überwachung von Zugriffsrechten für externe Dienstleister, Partner und andere Drittparteien.
Die regulatorische Grundlage bildet insbesondere Artikel 21 der NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555. Dieser nennt unter anderem Konzepte für die Zugriffskontrolle, die Verwaltung von Anlagen sowie den Einsatz geeigneter Authentifizierungsverfahren.
Wie sich solche Anforderungen mit strukturierten Identitäts- und Berechtigungsprozessen umsetzen lassen, erläutern wir in unserem Expertenbericht Identity Governance für NIS-2, DORA und KRITIS 2.0.
NIS2-Anforderungen gezielt umsetzen
Lassen Sie Ihre IAM- und PAM-Situation durch unsere Experten beurteilen.
Wie gut sind Sie auf NIS2 vorbereitet?
Sind Sie von NIS2 betroffen – und was können Sie im Prüfungsfall belegen?
In zwei Schritten zur Einordnung: Zuerst klären sechs Fragen, ob und als was Ihr Unternehmen unter das NIS2-Umsetzungsgesetz fällt. Anschließend bewerten zwölf Fragen Ihren Reifegrad – zugeschnitten darauf, ob Sie unmittelbar verpflichtet sind oder Anforderungen über Ihre Kunden erreichen.
Dauer: ca. 5 Minuten. Die Betroffenheits-Einordnung erhalten Sie sofort und ohne Angabe von Kontaktdaten.
Dieses Assessment dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung und keine verbindliche Betroffenheitsfeststellung.
Ihre voraussichtliche Einordnung
Die Einordnung beruht ausschließlich auf Ihren Angaben und ist eine unverbindliche Orientierung. Maßgeblich sind die Regelungen des BSI-Gesetzes im Einzelfall, bei verbundenen Unternehmen einschließlich der konsolidierten Betrachtung.
Ihre Auswertung ist bereit
Bitte hinterlegen Sie kurz Ihre Angaben, um Ihre individuelle NIS2-Auswertung mit Sofortmaßnahmen und Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Das Formular konnte nicht geladen werden. Sie können Ihr Ergebnis auch ohne Anmeldung ansehen.
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Sofort zu klären
Ihre Handlungsfelder im Detail
Wie geht es weiter?
In einem kompakten Gespräch ordnen wir Ihr Ergebnis ein, priorisieren die offenen Punkte und zeigen, welche Nachweise Sie mit vertretbarem Aufwand aufbauen können.
Dieses Assessment ist eine unverbindliche Selbsteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Es ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine förmliche Betroffenheitsfeststellung oder ein Audit nach dem BSI-Gesetz.